թ”Թբթ•ժզթ•Թթ•խ†թ•ժ թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թբթ•Թթ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€žթ”Թ՞թ”Թաթ•խ†թ•Չ€™թ•Չ€žթ”Թ՞թ•Թ

press releas

to :

Bundeskanzleramt Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel Willy-Brandt-StraթƒժԴe 1 10557 Berlin

BundeskanzleramtFrau Bundeskanzlerin Angela MerkelWilly-Brandt-StraթƒժԴe 110557 Berlin

to:

AuswթƒԹ)rtiges Amt

Frau Staatsministerin Cornelia Pieper

11013 Berlin

Assembly of Armenians of Europe

to:

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

ASSEMBLY OF ARMENIANS OF EUROPE (AAE)

թ”Թբթ•ժզթ•Թթ•խ†թ•ժ թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թբթ•Թթ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€žթ”Թ՞թ”Թաթ•խ†թ•Չ€™թ•Չ€žթ”Թ՞թ•Թ (թ”Թբթ•Չ‚-թ•Չ‚-

press releas

Assembly of Armenians of Europe

Garo Hakopian

Box. 25 106, 75025 Uppsala, SWEDEN

Ansprechpartner Deutschland :

Dr. Raffi Bedikian

Oststrasse 143

46539 Dinslaken

E-Mail: bedikian2001@yahoo.de

AuswթƒԹ)rtiges Amt

Frau Staatsministerin Cornelia Pieper

11013 Berlin

Offener Brief an das Bundeskanzleramt, den Bundestag und das AuswթƒԹ)rtige Amt

VթƒԹԳlkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Pieper,

anlթƒԹ)sslich des bevorstehenden 95. Jahrestages des VթƒԹԳlkermordes an den Armeniern im

Osmanischen Reich und der damit zusammenhթƒԹ)ngenden Antwort der Bundesregierung auf

die Kleine Anfrage der Partei DieLinke. (BT-Drs. 17/687 vom 10.02.2010) mթƒԹԳchten wir uns,

die Assembly of Armenians of Europe (AAE), an Sie wenden.

Die Bundestags-Drucksache 15/5689 aus dem Jahre 2005 wurde von den in Deutschland

lebenden Armeniern begrթƒԹԶթƒժԴt. Auch wenn die Begriffe թ§Չ‚-ժԷGenozidթ§Չ‚-ժ“ bzw. թ§Չ‚-ժԷVթƒԹԳlkermordթ§Չ‚-ժ“ nicht

verwendet worden waren, so sah man doch in der Annahme des Antrages von CDU/CSU,

SPD, FDP und GrթƒԹԶne/BթƒԹԶndnis 90 die Verurteilung von staatlich gelenktem Unrecht, da der

Bundestag die Taten der jungtթƒԹԶrkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast

vollstթƒԹ)ndigen Vernichtung der Armenier in Anatolien gefթƒԹԶhrt haben, beklagte.

Nach der neuesten Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Partei DieLinke.

drթƒԹ)ngt sich bei uns Armeniern jedoch der Verdacht auf, dass man bereits seinerzeit gewisse

Begrifflichkeiten vermieden hat, um sich einen Notausgang offen zu halten. Man erfreute die

Armenier, ohne die tթƒԹԶrkische Regierung oder die hier lebenden tթƒԹԶrkischen Migranten allzu

sehr zu verթƒԹ)rgern. Man sprach sogar fթƒԹԶr eine Untersuchungskommission, die die

Geschehnisse prթƒԹԶfen und neu bewerten sollte, aus. Ganz im Sinne der tթƒԹԶrkischen Regierung,

also der Rechtsnachfolgerin der TթƒԹ)ter.

Die Bundesregierung lթƒԹ)sst sich in ihrer aktuellen Stellungnahme (BT-Drs. 17/687 vom

10.02.2010) vorschnell dazu verleiten, die zivilen Aktionen bezթƒԹԶglich der Aufarbeitung der

Geschichte in der TթƒԹԶrkei gutzuheiթƒժԴen. Sie blendet die eigentliche Zielrichtung der Fragen aus

und ignoriert, dass es dem Fragesteller um die MaթƒժԴnahmen zur Anerkennung eines

bestimmten VթƒԹԳlkermordes geht. Vielmehr թƒԹ)uթƒժԴert sie sich թƒԹԶber die aktuelle Lage der TթƒԹԶrkei in

Bezug auf Reform- und Demokratisierungsprozesses und betont, dass sich die

Bundesregierung fթƒԹԶr eine Verbesserung der Situation in der TթƒԹԶrkei einsetze.

Es geht den Fragestellern ebenso wie der den Armeniern, als Betroffene dieser

geschichtlichen Ereignisse, nicht um eine Verbesserung der Situation in der TթƒԹԶrkei, es geht

v.a. um Anerkennung einer Straftat und der Herstellung der WթƒԹԶrde seiner Verstorbenen.

AusdrթƒԹԶcklich gelobt wird die Internet-Petition, die eine knapp formulierte Entschuldigung

beinhaltet, in welcher der Begriff թ§Չ‚-ժԷVթƒԹԳlkermordթ§Չ‚-ժ“, ganz im Sinne der tթƒԹԶrkischen Regierung

vermieden wird.

Recep Tayyip Erdogans scheinbare Ablehnung der Kampagne diente der Wahrung einer

Kulisse, wթƒԹ)hrend er sich im klaren darթƒԹԶber war, dass die Unterschriften-Aktion das positive

Image einer demokratischen, offenen TթƒԹԶrkei untermalte. Der tթƒԹԶrkische Machtapparat

spendete keinen Trost, թƒԹԶbernahm keine Verantwortung, sondern bereicherte sich ein

weiteres Mal an dem Leid der Opfer. Die Aktion, die scheinbar den Nachkommen der Opfer

galt, entpuppte sich als trojanisches Pferd.

Ein weiteres Beispiel fթƒԹԶr eine scheinbare Verbesserung der Bereitschaft sich der eigenen

Geschichte zu stellen ist der des Artikel 301 des tթƒԹԶrkischen Strafgesetzbuches. Die թƒՉ€žnderung

des Artikels wird in der Antwort der Bundesregierung ebenfalls unbedacht positiv beurteilt.

Inwieweit ist die geringfթƒԹԶgige թƒՉ€žnderung des Strafrahmens von Bedeutung, wenn der

Straftatbestand an sich unverթƒԹ)ndert existiert und weiterhin im Widerspruch zu Art. 10 der

europթƒԹ)ischen Menschenrechtskonvention steht?

Die Antwort der Bundesregierung թƒԹԶbersieht, dass die Grundrechte einer prinzipiellen

BeschrթƒԹ)nkung unterliegen und allesamt unter dem faktischen Vorbehalt, dass die Familie,

das Land, das TթƒԹԶrkentum nicht beschթƒԹ)digt werden, gelten. Diesen nationalistischen

Grundgedanken mթƒԹԳchte kein MandatstrթƒԹ)ger der TթƒԹԶrkei antasten.

DarթƒԹԶber hinaus mussten wir erfahren, dass die Bundesregierung ein Projekt des Instituts fթƒԹԶr

internationale Zusammenarbeit des deutschen Volkshochschulverbandes (dvv-international)

finanziell unterstթƒԹԶtze, in dessen Rahmen Studenten zusammenkթƒԹ)men und sich mit der

Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte auseinandersetzen.

Dass sich einzelne aus der ZivilbevթƒԹԳlkerung entschuldigen, ist nicht gleichzusetzen mit der

Anerkennung des VթƒԹԳlkermordes durch die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, der

heutigen TթƒԹԶrkei. թƒժ“bersieht die Bundesregierung hier tatsթƒԹ)chlich, dass die Anerkennung eines

Genozids nicht vorrangig eine Angelegenheit der ZivilbevթƒԹԳlkerung, geschweige den eine von

Studenten ist? Hier sollte die tթƒԹԶrkische Regierung gefordert werden vorrangig zur Tat zu

schreiten!

Tragisch endet die Stellungnahme der Bundesregierung mit den Worten, die Aufarbeitung

der Ereignisse von 1915 / 16 sei in erster Linie Sache der beiden betroffenen LթƒԹ)nder. Sollen

demnach die Nachkommen der TթƒԹ)ter und Opfer selbst ihr eigenes Problem lթƒԹԳsen?

Interessiert sich die Bundesregierung lediglich fթƒԹԶr die AnnթƒԹ)herung dieser Staaten aufgrund

der unterzeichneten Protokolle թ§Չ‚-Չ€œ selbst wenn in diesem Projekt einer der Beteiligten den

Preis der VerhթƒԹԳhnung der 1,5 Millionen Opfer zahlen mթƒԹԶsste?

Im Gegensatz zur Bundestags-Drucksache 15/5689 aus dem Jahre 2005 թƒԹԶbersieht Frau

Cornelia Pieper, dass das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg mit der jungtթƒԹԶrkischen

Regierung verbթƒԹԶndet war, dass deutsche Offiziere und GenerթƒԹ)le im Osmanischen Heer

dienten und, dass Berlin zum schweigenden Komplizen wurde. Auf die Berichte seines

empթƒԹԳrten Botschafters in Istanbul antwortete der deutsche Reichskanzler Bethmann-

Hollweg: “Unser einziges Ziel war, die TթƒԹԶrkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu

halten, gleichgթƒԹԶltig, ob darթƒԹԶber Armenier zugrunde gingen oder nicht.”

Die Anerkennung des VթƒԹԳlkermordes unter expliziter Verwendung dieses juristischen

Begriffes ist eben nicht allein Sache des tթƒԹԶrkischen und armenischen Staates. HթƒԹ)tte jemand

sich nach Ende des Dritten Reiches gewagt eine թƒԹ)hnliche Empfehlung wie Frau Cornelia

Pieper auszusprechen?

Wir sollen թƒԹԶber unsere Verstorbenen hinwegsehen, damit wir alle unseren Beitrag zum

Frieden leisten. Ein Frieden wթƒԹ)re jedoch eher mթƒԹԳglich, wenn die Rechtsnachfolgerin des

Osmanischen Reiches endlich EhrgefթƒԹԶhl zeigen und zu ihrer Geschichte stehen wթƒԹԶrde.

Die FaktizitթƒԹ)t des VթƒԹԳlkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich darf nicht zum

Spielball verschiedenster politischer Interessen gemacht werden. Es ist von einem թ§Չ‚-Չ€œ

allgemein bekannten թ§Չ‚-Չ€œ internationalen Konsens թƒԹԶber die TatsթƒԹ)chlichkeit des Genozids

auszugehen. KlթƒԹ)rungsbedarf existiert nicht.

Die JungtթƒԹԶrken des Osmanischen Reiches tթƒԹԳteten Mitglieder der religiթƒԹԳs-ethnischen Gruppe

der Armenier in der Absicht, diese religiթƒԹԳs-ethnische Gruppe als solche zu vernichten.

Armenier des osmanischen Reiches haben damit ohne persթƒԹԳnliche Schuld allein aufgrund

ihrer Abstammung durch staatlich organisierte und gelenkte GewaltmaթƒժԴnahmen auf

grausame Weise ihr Leben verloren. Die Geschehnisse im Osmanischen Reich sind, durch

ErfթƒԹԶllung sթƒԹ)mtlicher թ§Չ‚-Չ€œ lediglich alternativ gesetzter թ§Չ‚-Չ€œ Voraussetzungen des Art. II der UNVթƒԹԳlkermordkonvention

vom 18. Dezember 1948, juristisch unstreitig als VթƒԹԳlkermord zu

qualifizieren.

Dokumente aus dem politischen Archiv des AuswթƒԹ)rtigen Amtes des Deutschen Reiches, aus

den Archiven թƒՉ€“sterreich-Ungarns, aus dem Nationalarchiv der USA, Augenzeugenberichte

von im Osmanischen Reich tթƒԹ)tigen Missionaren, Video-Zeugnisse von թƒժ“berlebenden,

NachkriegsbestթƒԹ)nde des armenischen Patriarchats von Konstantinopel, aber auch

osmanische Quellen, wie z.B. im amtlichen Gesetzblatt des Osmanischen Reiches gedruckte

Protokolle der Istanbuler Prozesse, Sitzungsprotokolle des osmanischen Parlamentes,

Berichte der postjungtթƒԹԶrkischen parlamentarischen Untersuchungskommission und der

sogenannten Mazhar-Kommission sowie alte osmanische Zeitungen, beschreiben, was in den

einzelnen Provinzen des Osmanischen Reiches geschah.

Diese Dokumente belegen v.a., dass die Ittihad-Partei die Kader fթƒԹԶr die Vernichtung stellte,

deren technische DurchfթƒԹԶhrung der sogenannten Sonderorganisation թƒԹԶbertragen wurde,

einer SS-artigen Formation, die թƒԹԶber Mordkommandos gebot, denen Gendarmen der

Provinzpolizei, aber auch StrafhթƒԹ)ftlinge angehթƒԹԳrten, die der Staat mit der Lizenz zum TթƒԹԳten

vorzeitig aus der Haft entlassen hatte.

In einer Reihe von Prozessen, die gegen fթƒԹԶhrende tթƒԹԶrkische Politiker angestrengt worden

waren, mit dem Ziel, den VթƒԹԳlkermord an den Armeniern wթƒԹ)hrend des Ersten Weltkrieges zu

untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, wurde bereits 1919/20 vor dem

Kriegsgericht in Istanbul der juristische Nachweis der staatlichen Planung und Organisation

der Vernichtung eines gesamten Volkes, erbracht. Diese Istanbuler – Prozesse kamen durch

Druck der alliierten MթƒԹ)chte zustande, die damit einen ersten Schritt unternahmen,

Menschenrechtsprinzipien mit Hilfe einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zur Geltung zu

verhelfen.

Seit 1965 haben թƒԹԶber 21 Staaten, das EuropթƒԹ)ische Parlament, der Europarat, die durch den

osmanischen Staat begangenen Deportationen und Massaker der Jahre 1915թ§Չ‚-Չ€œ1917 offiziell

als Genozid entsprechend der UN-VթƒԹԳlkermordkonvention von 1948 als historische Tatsache

anerkannt und verurteilt.

Die Taten sind daher nicht von einer Historikerkommission zu untersuchen, sondern von der

internationalen Gemeinschaft, aber im Besonderen von der Rechtsnachfolgerin des

Osmanischen Reiches, der heutigen TթƒԹԶrkei, durch Anerkennung zu verurteilen. Gleiches gilt

fթƒԹԶr den damaligen VerbթƒԹԶndeten des Osmanischen Reiches bzw. dessen Rechtsnachfolger,

die heutige Bundesrepublik Deutschland.

Spricht sich die Bundesregierung in Einklang mit Ankara fթƒԹԶr die Notwendigkeit einer

Untersuchungskommission aus, stellt sie das Leid der armenischen BevթƒԹԳlkerung als

fragwթƒԹԶrdig, gar unglaubhaft dar.

Mit dem Ruf nach einer historischen Untersuchung wird der wichtigste Aspekt

stillschweigend, fast unbemerkt unterschlagen: Die Frage, ob besagte թƒժ“bergriffe und

Massaker im Osmanischen Reich als VթƒԹԳlkermord, und damit als Straftat nach

internationalem Recht zu beurteilen sind, ist definitiv keine historische mehr. Durch die

Parlamente und Regierungen der internationalen Gemeinschaft ist lediglich unter

Anwendung juristischer Arbeitsmethoden festzustellen, dass die vorgeworfenen Handlungen

den Straftatbestand des Art. II der UN-թƒժ“bereinkommens von 18. Dezember 1948 erfթƒԹԶllen.

Nun ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert sich dieser Aufgabe zu stellen – aus

Respekt vor der eigenen Vergangenheit und den Menschenrechten, vor allem aber auch

unabhթƒԹ)ngig von politischen ZweckmթƒԹ)թƒժԴigkeiten.

SchlieթƒժԴlich erweckt die TթƒԹԶrkei mit ihrer Forderung nach einer unabhթƒԹ)ngigen Kommission

nicht wirklich den Eindruck der Aufrichtigkeit: Ein Premierminister, der durchgreifend die

FaktizitթƒԹ)t des Genozids bestreitet, kann keine Untersuchungskommission befթƒԹԶrworten,

deren Untersuchungsergebnis seiner Genozid-Diplomatie die Grundlage nimmt.

Die UnseriթƒԹԳsitթƒԹ)t der tթƒԹԶrkischen BemթƒԹԶhungen zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte zeigt

auch das tragische Schicksal des armenischen Journalisten Hrant Dink. Dink hat sich fթƒԹԶr

VersթƒԹԳhnung eingesetzt. Ihm ging es nicht um eine Schuldzuweisung, sondern um die ehrliche

Aufarbeitung der Geschehnisse, um den in der heutigen TթƒԹԶrkei lebenden Gemeinschaften

von TթƒԹԶrken und Armeniern eine VersթƒԹԳhnung zu ermթƒԹԳglichen. Seine Leistungen wurden mit

dem Tod bestraft.

Die schleppenden Ermittlungen staatlichen BehթƒԹԳrden zeigten auf, dass nationalistische

KrթƒԹ)fte und Teile des MilitթƒԹ)rs hinter dem jugendlichen MթƒԹԳrder des Journalisten standen. Die

BefթƒԹԶrchtung, dass rechtskrթƒԹ)ftige Verurteilungen auf sich warten lassen werden, drթƒԹ)ngt sich

auf.

Dass die von der tթƒԹԶrkischen Regierung bevorzugte Historikerkommission nur eine einzige

Aufgabe haben kann, nթƒԹ)mlich die scheinbare Widerlegung vorliegender Beweise, um der

Leugnung eine Rechtfertigung zu verschaffen, ist offensichtlich.

Die TթƒԹԶrkei zieht ihr Botschafter zurթƒԹԶck, sobald ein unabhթƒԹ)ngiger Staat sich wagt, mit der sog.

Armenier-Frage zu beschթƒԹ)ftigen. MinisterprթƒԹ)sident Recep Tayyip Erdogan sagt

Staatsbesuche ab und erklթƒԹ)rt թƒԹԳffentlich, er kթƒԹԳnne armenische BթƒԹԶrger aufgrund mangelnder

Aufenthaltserlaubnis deportieren.

SelbstverstթƒԹ)ndlich wird sich der Premierminister der TթƒԹԶrkei nicht wagen, diese Drohung zu

verwirklichen. Auch sind die von Erdogan genannten Zahlen von 100.000 illegalen Armeniern

alles andere als richtig.

Ziel dieser DrohgebթƒԹ)rde ist jedoch nicht ihre Realisierung, sondern Agitation und

Propaganda, v.a. im eigenen Land. Solche rassistischen, anti-armenischen թƒՉ€žuթƒժԴerungen

machen alle in der TթƒԹԶrkei lebenden Armenier, unabhթƒԹ)ngig ihrer StaatsangehթƒԹԳrigkeit, zur

Zielscheibe. Die Botschaft lautet: Das TթƒԹԶrkentum lթƒԹ)sst sich nicht kritisieren und kommt

seinen Kritikern zuvor! Hiermit nթƒԹ)hrt der Premierminister eines Staates nationalistische

Stimmen seines Landes und zeigt alles andere als VersթƒԹԳhnungsabsichten.

Die IllegalitթƒԹ)t des Aufenthaltes vermag die rassistische թƒՉ€žuթƒժԴerung des Premierministers nicht

zu rechtfertigen. Wollte die TթƒԹԶrkei tatsթƒԹ)chlich gegen illegale Einwanderung vorgehen, und

auf den positiv թƒԹԳkonomischen Effekt einer billigen und rechtlosen Arbeiterschaft verzichten,

so dթƒԹԶrfte sie ihre MaթƒժԴnahmen nicht an der Ethnie einer einzigen Gruppe festmachen. Sie

mթƒԹԶsste MaթƒժԴnahmen ergreifen, die sich allein nach der IllegalitթƒԹ)t der Einwanderung richten,

unabhթƒԹ)ngig von der Herkunft des Betroffenen.

Dass ein Premierminister, dessen StaatsbթƒԹԶrger in Millionen als FlթƒԹԶchtlinge und Migranten in

EuropթƒԹ)ischen LթƒԹ)ndern leben, und dessen Staat eine Mitgliedschaft in der EuropթƒԹ)ischen

Union anstrebt, sich unverhohlen rassistisch թƒԹ)uթƒժԴern darf, ist erschreckend.

Die Systematik der tթƒԹԶrkischen Genozid-Diplomatie zeigt sich auch bei dem tթƒԹԶrkischen

AuթƒժԴenminister Ahmet Davutoglu. Dieser droht ungeniert, Versuche der internationalen

Gemeinschaft die Geschehnisse als VթƒԹԳlkermord zu qualifizieren, kթƒԹԳnnten den sog.

VersթƒԹԳhnungsprozess behindern.

Wieso darf Ankara die Voraussetzungen fթƒԹԶr die VersթƒԹԳhnungen bestimmen und fordern, dass

nicht nur Armenien und andere Staaten der internationalen Gemeinschaft von dem

Standpunkt des Genozides abrթƒԹԶcken? Ist das Anlegen eines Maulkorbes der tթƒԹԶrkische Beitrag

zur VersթƒԹԳhnung? Seit wann hթƒԹ)ngt die Beurteilung geschichtlicher Ereignisse von der

politischen BekթƒԹԳmmlichkeit der Gegenwart ab?

Wieso setzt die TթƒԹԶrkei fթƒԹԶr die Normalisierung der VerhթƒԹ)ltnisse voraus, dass sich Armenien

aus Berg-Karabach zurթƒԹԶckzieht? Sie hat es sich zur Doktrin gemacht im Berg-Karabach-

Konflikt auf der Seite Aserbaidschans zu stehen. Unter dem Vorwand, die VersթƒԹԳhnung mit

Armenien anzustreben, mischt sie sich in fremde Konflikte und behindert selbst jeden

Versuch einer VersթƒԹԳhnung.

Wieso wird ein iranischer PrթƒԹ)sident fթƒԹԶr den Ruf nach einer Historikerkommission, wenn auch

zu recht, auf schթƒԹ)rfste verurteilt, wթƒԹ)hrend der tթƒԹԶrkische Premier und seine Minister fթƒԹԶr die

gleiche Forderung gelobt werden. Dass die TթƒԹԶrkei derzeit versucht sich als Vermittler

zwischen der westlichen und der islamischen Welt verdient zu machen, darf als BegrթƒԹԶndung

fթƒԹԶr diese Ungleichbehandlung nicht ausreichen.

Seit wann darf der Nachkomme des TթƒԹ)ters die Bedingungen seiner bevorstehenden

Verhandlung durch geopolitische ZweckmթƒԹ)թƒժԴigkeiten diktieren? WթƒԹ)re der Holocaust an den

Juden im Dritten Reich kein VթƒԹԳlkermord, wenn Deutschland nach und trotz dieser Ereignisse

strategisch von besonderer Bedeutung gewesen wթƒԹ)re? HթƒԹ)tte man eine VersթƒԹԳhnung ohne

Anerkennung einer Schuld erreichen kթƒԹԳnnen?

Ein Vertragspartner, der im Nachhinein Bedingungen setzt, um seiner vertraglichen

Verpflichtung zu entgehen, der sich propagandistischer թƒՉ€žuթƒժԴerungen bedient, um seinem

eigenen Volk gegenթƒԹԶber StթƒԹ)rke zu demonstrieren, verspielt die Chance auf eine

vertrauensvolle, internationale Zusammenarbeit.

Ein Premier, der in Ankara am 19.03.2010, թƒԹԳffentlich erklթƒԹ)rt, der bevorstehende 95.

Jahrestag sei der Jahrestag einer der wenigen Siege des tթƒԹԶrkische MilitթƒԹ)rs im ersten

Weltkrieg, muss թƒԹԳffentlich verurteilt werden.

Die leidvolle Geschichte des armenischen Volkes wird zum Spielball der Nationen, die eine

verfթƒԹ)ngliche VersթƒԹԳhnung anstreben. Unverzichtbare Voraussetzung einer VersթƒԹԳhnung ist

Anerkennung von Schuld, die Anerkennung der FaktizitթƒԹ)t. Erst dann besteht eine

Verhandlungsgrundlage fթƒԹԶr eine echte VersթƒԹԳhnung.

Die Gedenkkultur hat einen unschթƒԹ)tzbaren Wert in Europa. Die Bundesregierung sollte

tunlichst vermeiden ein so wertvolles Gut feilzubieten.

Wir rufen die Bundesregierung und den Bundestag auf, das wichtigste Anliegen der

armenischen Diaspora in Deutschland mit 60.000 Mitgliedern ernst zu nehmen.

Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag, den Genozid an den Armeniern aufrichtig

anzuerkennen.

Wir rufen die Bundesregierung und den Bundestag aber auch auf, die TթƒԹԶrkei թƒԹԳffentlich

auffordern, den an der armenischen BevթƒԹԳlkerung des Osmanischen Reiches verթƒԹԶbten

Genozid als historische Tatsache anzuerkennen und die Dinge beim Namen zu nennen.

Mit freundlichen GrթƒԹԶթƒժԴen

Dr. Raffi Bedikian

Assembly of Armenians of Europe

15.04.2010

press releas

to :

Bundeskanzleramtթ‚Թ Frau Bundeskanzlerin Angela Merkelթ‚Թ Willy-Brandt-StraթƒժԴe 1թ‚Թ 10557 Berlin

BundeskanzleramtFrau Bundeskanzlerin Angela MerkelWilly-Brandt-StraթƒժԴe 110557 Berlin

to:

AuswթƒԹ)rtiges Amt

Frau Staatsministerin Cornelia Pieper

11013 Berlin

Assembly of Armenians of Europe

to:

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

ASSEMBLY OF ARMENIANS OF EUROPE (AAE)

թ”Թբթ•ժզթ•Թթ•խ†թ•ժ թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€»թ”Թբթ•Թթ”Թե թ•Չ‚-թ”Թ՞թ•Չ€žթ”Թ՞թ”Թաթ•խ†թ•Չ€™թ•Չ€žթ”Թ՞թ•Թ (թ”Թբթ•Չ‚-թ•Չ‚-

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Assembly of Armenians of Europe

Garo Hakopian

Box. 25 106, 75025 Uppsala, SWEDEN

Ansprechpartner Deutschland :

Dr. Raffi Bedikian

Oststrasse 143

46539 Dinslaken

E-Mail: bedikian2001@yahoo.de

AuswթƒԹ)rtiges Amt

Frau Staatsministerin Cornelia Pieper

11013 Berlin

Offener Brief an das Bundeskanzleramt, den Bundestag und das AuswթƒԹ)rtige Amt

VթƒԹԳlkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Pieper,

anlթƒԹ)sslich des bevorstehenden 95. Jahrestages des VթƒԹԳlkermordes an den Armeniern im

Osmanischen Reich und der damit zusammenhթƒԹ)ngenden Antwort der Bundesregierung auf

die Kleine Anfrage der Partei DieLinke. (BT-Drs. 17/687 vom 10.02.2010) mթƒԹԳchten wir uns,

die Assembly of Armenians of Europe (AAE), an Sie wenden.

Die Bundestags-Drucksache 15/5689 aus dem Jahre 2005 wurde von den in Deutschland

lebenden Armeniern begrթƒԹԶթƒժԴt. Auch wenn die Begriffe թ§Չ‚-ժԷGenozidթ§Չ‚-ժ“ bzw. թ§Չ‚-ժԷVթƒԹԳlkermordթ§Չ‚-ժ“ nicht

verwendet worden waren, so sah man doch in der Annahme des Antrages von CDU/CSU,

SPD, FDP und GrթƒԹԶne/BթƒԹԶndnis 90 die Verurteilung von staatlich gelenktem Unrecht, da der

Bundestag die Taten der jungtթƒԹԶrkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast

vollstթƒԹ)ndigen Vernichtung der Armenier in Anatolien gefթƒԹԶhrt haben, beklagte.

Nach der neuesten Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Partei DieLinke.

drթƒԹ)ngt sich bei uns Armeniern jedoch der Verdacht auf, dass man bereits seinerzeit gewisse

Begrifflichkeiten vermieden hat, um sich einen Notausgang offen zu halten. Man erfreute die

Armenier, ohne die tթƒԹԶrkische Regierung oder die hier lebenden tթƒԹԶrkischen Migranten allzu

sehr zu verթƒԹ)rgern. Man sprach sogar fթƒԹԶr eine Untersuchungskommission, die die

Geschehnisse prթƒԹԶfen und neu bewerten sollte, aus. Ganz im Sinne der tթƒԹԶrkischen Regierung,

also der Rechtsnachfolgerin der TթƒԹ)ter.

Die Bundesregierung lթƒԹ)sst sich in ihrer aktuellen Stellungnahme (BT-Drs. 17/687 vom

10.02.2010) vorschnell dazu verleiten, die zivilen Aktionen bezթƒԹԶglich der Aufarbeitung der

Geschichte in der TթƒԹԶrkei gutzuheiթƒժԴen. Sie blendet die eigentliche Zielrichtung der Fragen aus

und ignoriert, dass es dem Fragesteller um die MaթƒժԴnahmen zur Anerkennung eines

bestimmten VթƒԹԳlkermordes geht. Vielmehr թƒԹ)uթƒժԴert sie sich թƒԹԶber die aktuelle Lage der TթƒԹԶrkei in

Bezug auf Reform- und Demokratisierungsprozesses und betont, dass sich die

Bundesregierung fթƒԹԶr eine Verbesserung der Situation in der TթƒԹԶrkei einsetze.

Es geht den Fragestellern ebenso wie der den Armeniern, als Betroffene dieser

geschichtlichen Ereignisse, nicht um eine Verbesserung der Situation in der TթƒԹԶrkei, es geht

v.a. um Anerkennung einer Straftat und der Herstellung der WթƒԹԶrde seiner Verstorbenen.

AusdrթƒԹԶcklich gelobt wird die Internet-Petition, die eine knapp formulierte Entschuldigung

beinhaltet, in welcher der Begriff թ§Չ‚-ժԷVթƒԹԳlkermordթ§Չ‚-ժ“, ganz im Sinne der tթƒԹԶrkischen Regierung

vermieden wird.

Recep Tayyip Erdogans scheinbare Ablehnung der Kampagne diente der Wahrung einer

Kulisse, wթƒԹ)hrend er sich im klaren darթƒԹԶber war, dass die Unterschriften-Aktion das positive

Image einer demokratischen, offenen TթƒԹԶrkei untermalte. Der tթƒԹԶrkische Machtapparat

spendete keinen Trost, թƒԹԶbernahm keine Verantwortung, sondern bereicherte sich ein

weiteres Mal an dem Leid der Opfer. Die Aktion, die scheinbar den Nachkommen der Opfer

galt, entpuppte sich als trojanisches Pferd.

Ein weiteres Beispiel fթƒԹԶr eine scheinbare Verbesserung der Bereitschaft sich der eigenen

Geschichte zu stellen ist der des Artikel 301 des tթƒԹԶrkischen Strafgesetzbuches. Die թƒՉ€žnderung

des Artikels wird in der Antwort der Bundesregierung ebenfalls unbedacht positiv beurteilt.

Inwieweit ist die geringfթƒԹԶgige թƒՉ€žnderung des Strafrahmens von Bedeutung, wenn der

Straftatbestand an sich unverթƒԹ)ndert existiert und weiterhin im Widerspruch zu Art. 10 der

europթƒԹ)ischen Menschenrechtskonvention steht?

Die Antwort der Bundesregierung թƒԹԶbersieht, dass die Grundrechte einer prinzipiellen

BeschrթƒԹ)nkung unterliegen und allesamt unter dem faktischen Vorbehalt, dass die Familie,

das Land, das TթƒԹԶrkentum nicht beschթƒԹ)digt werden, gelten. Diesen nationalistischen

Grundgedanken mթƒԹԳchte kein MandatstrթƒԹ)ger der TթƒԹԶrkei antasten.

DarթƒԹԶber hinaus mussten wir erfahren, dass die Bundesregierung ein Projekt des Instituts fթƒԹԶr

internationale Zusammenarbeit des deutschen Volkshochschulverbandes (dvv-international)

finanziell unterstթƒԹԶtze, in dessen Rahmen Studenten zusammenkթƒԹ)men und sich mit der

Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte auseinandersetzen.

Dass sich einzelne aus der ZivilbevթƒԹԳlkerung entschuldigen, ist nicht gleichzusetzen mit der

Anerkennung des VթƒԹԳlkermordes durch die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, der

heutigen TթƒԹԶrkei. թƒժ“bersieht die Bundesregierung hier tatsթƒԹ)chlich, dass die Anerkennung eines

Genozids nicht vorrangig eine Angelegenheit der ZivilbevթƒԹԳlkerung, geschweige den eine von

Studenten ist? Hier sollte die tթƒԹԶrkische Regierung gefordert werden vorrangig zur Tat zu

schreiten!

Tragisch endet die Stellungnahme der Bundesregierung mit den Worten, die Aufarbeitung

der Ereignisse von 1915 / 16 sei in erster Linie Sache der beiden betroffenen LթƒԹ)nder. Sollen

demnach die Nachkommen der TթƒԹ)ter und Opfer selbst ihr eigenes Problem lթƒԹԳsen?

Interessiert sich die Bundesregierung lediglich fթƒԹԶr die AnnթƒԹ)herung dieser Staaten aufgrund

der unterzeichneten Protokolle թ§Չ‚-Չ€œ selbst wenn in diesem Projekt einer der Beteiligten den

Preis der VerhթƒԹԳhnung der 1,5 Millionen Opfer zahlen mթƒԹԶsste?

Im Gegensatz zur Bundestags-Drucksache 15/5689 aus dem Jahre 2005 թƒԹԶbersieht Frau

Cornelia Pieper, dass das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg mit der jungtթƒԹԶrkischen

Regierung verbթƒԹԶndet war, dass deutsche Offiziere und GenerթƒԹ)le im Osmanischen Heer

dienten und, dass Berlin zum schweigenden Komplizen wurde. Auf die Berichte seines

empթƒԹԳrten Botschafters in Istanbul antwortete der deutsche Reichskanzler Bethmann-

Hollweg: “Unser einziges Ziel war, die TթƒԹԶrkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu

halten, gleichgթƒԹԶltig, ob darթƒԹԶber Armenier zugrunde gingen oder nicht.”

Die Anerkennung des VթƒԹԳlkermordes unter expliziter Verwendung dieses juristischen

Begriffes ist eben nicht allein Sache des tթƒԹԶrkischen und armenischen Staates. HթƒԹ)tte jemand

sich nach Ende des Dritten Reiches gewagt eine թƒԹ)hnliche Empfehlung wie Frau Cornelia

Pieper auszusprechen?

Wir sollen թƒԹԶber unsere Verstorbenen hinwegsehen, damit wir alle unseren Beitrag zum

Frieden leisten. Ein Frieden wթƒԹ)re jedoch eher mթƒԹԳglich, wenn die Rechtsnachfolgerin des

Osmanischen Reiches endlich EhrgefթƒԹԶhl zeigen und zu ihrer Geschichte stehen wթƒԹԶrde.

Die FaktizitթƒԹ)t des VթƒԹԳlkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich darf nicht zum

Spielball verschiedenster politischer Interessen gemacht werden. Es ist von einem թ§Չ‚-Չ€œ

allgemein bekannten թ§Չ‚-Չ€œ internationalen Konsens թƒԹԶber die TatsթƒԹ)chlichkeit des Genozids

auszugehen. KlթƒԹ)rungsbedarf existiert nicht.

Die JungtթƒԹԶrken des Osmanischen Reiches tթƒԹԳteten Mitglieder der religiթƒԹԳs-ethnischen Gruppe

der Armenier in der Absicht, diese religiթƒԹԳs-ethnische Gruppe als solche zu vernichten.

Armenier des osmanischen Reiches haben damit ohne persթƒԹԳnliche Schuld allein aufgrund

ihrer Abstammung durch staatlich organisierte und gelenkte GewaltmaթƒժԴnahmen auf

grausame Weise ihr Leben verloren. Die Geschehnisse im Osmanischen Reich sind, durch

ErfթƒԹԶllung sթƒԹ)mtlicher թ§Չ‚-Չ€œ lediglich alternativ gesetzter թ§Չ‚-Չ€œ Voraussetzungen des Art. II der UNVթƒԹԳlkermordkonvention

vom 18. Dezember 1948, juristisch unstreitig als VթƒԹԳlkermord zu

qualifizieren.

Dokumente aus dem politischen Archiv des AuswթƒԹ)rtigen Amtes des Deutschen Reiches, aus

den Archiven թƒՉ€“sterreich-Ungarns, aus dem Nationalarchiv der USA, Augenzeugenberichte

von im Osmanischen Reich tթƒԹ)tigen Missionaren, Video-Zeugnisse von թƒժ“berlebenden,

NachkriegsbestթƒԹ)nde des armenischen Patriarchats von Konstantinopel, aber auch

osmanische Quellen, wie z.B. im amtlichen Gesetzblatt des Osmanischen Reiches gedruckte

Protokolle der Istanbuler Prozesse, Sitzungsprotokolle des osmanischen Parlamentes,

Berichte der postjungtթƒԹԶrkischen parlamentarischen Untersuchungskommission und der

sogenannten Mazhar-Kommission sowie alte osmanische Zeitungen, beschreiben, was in den

einzelnen Provinzen des Osmanischen Reiches geschah.

Diese Dokumente belegen v.a., dass die Ittihad-Partei die Kader fթƒԹԶr die Vernichtung stellte,

deren technische DurchfթƒԹԶhrung der sogenannten Sonderorganisation թƒԹԶbertragen wurde,

einer SS-artigen Formation, die թƒԹԶber Mordkommandos gebot, denen Gendarmen der

Provinzpolizei, aber auch StrafhթƒԹ)ftlinge angehթƒԹԳrten, die der Staat mit der Lizenz zum TթƒԹԳten

vorzeitig aus der Haft entlassen hatte.

In einer Reihe von Prozessen, die gegen fթƒԹԶhrende tթƒԹԶrkische Politiker angestrengt worden

waren, mit dem Ziel, den VթƒԹԳlkermord an den Armeniern wթƒԹ)hrend des Ersten Weltkrieges zu

untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, wurde bereits 1919/20 vor dem

Kriegsgericht in Istanbul der juristische Nachweis der staatlichen Planung und Organisation

der Vernichtung eines gesamten Volkes, erbracht. Diese Istanbuler – Prozesse kamen durch

Druck der alliierten MթƒԹ)chte zustande, die damit einen ersten Schritt unternahmen,

Menschenrechtsprinzipien mit Hilfe einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zur Geltung zu

verhelfen.

Seit 1965 haben թƒԹԶber 21 Staaten, das EuropթƒԹ)ische Parlament, der Europarat, die durch den

osmanischen Staat begangenen Deportationen und Massaker der Jahre 1915թ§Չ‚-Չ€œ1917 offiziell

als Genozid entsprechend der UN-VթƒԹԳlkermordkonvention von 1948 als historische Tatsache

anerkannt und verurteilt.

Die Taten sind daher nicht von einer Historikerkommission zu untersuchen, sondern von der

internationalen Gemeinschaft, aber im Besonderen von der Rechtsnachfolgerin des

Osmanischen Reiches, der heutigen TթƒԹԶrkei, durch Anerkennung zu verurteilen. Gleiches gilt

fթƒԹԶr den damaligen VerbթƒԹԶndeten des Osmanischen Reiches bzw. dessen Rechtsnachfolger,

die heutige Bundesrepublik Deutschland.

Spricht sich die Bundesregierung in Einklang mit Ankara fթƒԹԶr die Notwendigkeit einer

Untersuchungskommission aus, stellt sie das Leid der armenischen BevթƒԹԳlkerung als

fragwթƒԹԶrdig, gar unglaubhaft dar.

Mit dem Ruf nach einer historischen Untersuchung wird der wichtigste Aspekt

stillschweigend, fast unbemerkt unterschlagen: Die Frage, ob besagte թƒժ“bergriffe und

Massaker im Osmanischen Reich als VթƒԹԳlkermord, und damit als Straftat nach

internationalem Recht zu beurteilen sind, ist definitiv keine historische mehr. Durch die

Parlamente und Regierungen der internationalen Gemeinschaft ist lediglich unter

Anwendung juristischer Arbeitsmethoden festzustellen, dass die vorgeworfenen Handlungen

den Straftatbestand des Art. II der UN-թƒժ“bereinkommens von 18. Dezember 1948 erfթƒԹԶllen.

Nun ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert sich dieser Aufgabe zu stellen – aus

Respekt vor der eigenen Vergangenheit und den Menschenrechten, vor allem aber auch

unabhթƒԹ)ngig von politischen ZweckmթƒԹ)թƒժԴigkeiten.

SchlieթƒժԴlich erweckt die TթƒԹԶrkei mit ihrer Forderung nach einer unabhթƒԹ)ngigen Kommission

nicht wirklich den Eindruck der Aufrichtigkeit: Ein Premierminister, der durchgreifend die

FaktizitթƒԹ)t des Genozids bestreitet, kann keine Untersuchungskommission befթƒԹԶrworten,

deren Untersuchungsergebnis seiner Genozid-Diplomatie die Grundlage nimmt.

Die UnseriթƒԹԳsitթƒԹ)t der tթƒԹԶrkischen BemթƒԹԶhungen zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte zeigt

auch das tragische Schicksal des armenischen Journalisten Hrant Dink. Dink hat sich fթƒԹԶr

VersթƒԹԳhnung eingesetzt. Ihm ging es nicht um eine Schuldzuweisung, sondern um die ehrliche

Aufarbeitung der Geschehnisse, um den in der heutigen TթƒԹԶrkei lebenden Gemeinschaften

von TթƒԹԶrken und Armeniern eine VersթƒԹԳhnung zu ermթƒԹԳglichen. Seine Leistungen wurden mit

dem Tod bestraft.

Die schleppenden Ermittlungen staatlichen BehթƒԹԳrden zeigten auf, dass nationalistische

KrթƒԹ)fte und Teile des MilitթƒԹ)rs hinter dem jugendlichen MթƒԹԳrder des Journalisten standen. Die

BefթƒԹԶrchtung, dass rechtskrթƒԹ)ftige Verurteilungen auf sich warten lassen werden, drթƒԹ)ngt sich

auf.

Dass die von der tթƒԹԶrkischen Regierung bevorzugte Historikerkommission nur eine einzige

Aufgabe haben kann, nթƒԹ)mlich die scheinbare Widerlegung vorliegender Beweise, um der

Leugnung eine Rechtfertigung zu verschaffen, ist offensichtlich.

Die TթƒԹԶrkei zieht ihr Botschafter zurթƒԹԶck, sobald ein unabhթƒԹ)ngiger Staat sich wagt, mit der sog.

Armenier-Frage zu beschթƒԹ)ftigen. MinisterprթƒԹ)sident Recep Tayyip Erdogan sagt

Staatsbesuche ab und erklթƒԹ)rt թƒԹԳffentlich, er kթƒԹԳnne armenische BթƒԹԶrger aufgrund mangelnder

Aufenthaltserlaubnis deportieren.

SelbstverstթƒԹ)ndlich wird sich der Premierminister der TթƒԹԶrkei nicht wagen, diese Drohung zu

verwirklichen. Auch sind die von Erdogan genannten Zahlen von 100.000 illegalen Armeniern

alles andere als richtig.

Ziel dieser DrohgebթƒԹ)rde ist jedoch nicht ihre Realisierung, sondern Agitation und

Propaganda, v.a. im eigenen Land. Solche rassistischen, anti-armenischen թƒՉ€žuթƒժԴerungen

machen alle in der TթƒԹԶrkei lebenden Armenier, unabhթƒԹ)ngig ihrer StaatsangehթƒԹԳrigkeit, zur

Zielscheibe. Die Botschaft lautet: Das TթƒԹԶrkentum lթƒԹ)sst sich nicht kritisieren und kommt

seinen Kritikern zuvor! Hiermit nթƒԹ)hrt der Premierminister eines Staates nationalistische

Stimmen seines Landes und zeigt alles andere als VersթƒԹԳhnungsabsichten.

Die IllegalitթƒԹ)t des Aufenthaltes vermag die rassistische թƒՉ€žuթƒժԴerung des Premierministers nicht

zu rechtfertigen. Wollte die TթƒԹԶrkei tatsթƒԹ)chlich gegen illegale Einwanderung vorgehen, und

auf den positiv թƒԹԳkonomischen Effekt einer billigen und rechtlosen Arbeiterschaft verzichten,

so dթƒԹԶrfte sie ihre MaթƒժԴnahmen nicht an der Ethnie einer einzigen Gruppe festmachen. Sie

mթƒԹԶsste MaթƒժԴnahmen ergreifen, die sich allein nach der IllegalitթƒԹ)t der Einwanderung richten,

unabhթƒԹ)ngig von der Herkunft des Betroffenen.

Dass ein Premierminister, dessen StaatsbթƒԹԶrger in Millionen als FlթƒԹԶchtlinge und Migranten in

EuropթƒԹ)ischen LթƒԹ)ndern leben, und dessen Staat eine Mitgliedschaft in der EuropթƒԹ)ischen

Union anstrebt, sich unverhohlen rassistisch թƒԹ)uթƒժԴern darf, ist erschreckend.

Die Systematik der tթƒԹԶrkischen Genozid-Diplomatie zeigt sich auch bei dem tթƒԹԶrkischen

AuթƒժԴenminister Ahmet Davutoglu. Dieser droht ungeniert, Versuche der internationalen

Gemeinschaft die Geschehnisse als VթƒԹԳlkermord zu qualifizieren, kթƒԹԳnnten den sog.

VersթƒԹԳhnungsprozess behindern.

Wieso darf Ankara die Voraussetzungen fթƒԹԶr die VersթƒԹԳhnungen bestimmen und fordern, dass

nicht nur Armenien und andere Staaten der internationalen Gemeinschaft von dem

Standpunkt des Genozides abrթƒԹԶcken? Ist das Anlegen eines Maulkorbes der tթƒԹԶrkische Beitrag

zur VersթƒԹԳhnung? Seit wann hթƒԹ)ngt die Beurteilung geschichtlicher Ereignisse von der

politischen BekթƒԹԳmmlichkeit der Gegenwart ab?

Wieso setzt die TթƒԹԶrkei fթƒԹԶr die Normalisierung der VerhթƒԹ)ltnisse voraus, dass sich Armenien

aus Berg-Karabach zurթƒԹԶckzieht? Sie hat es sich zur Doktrin gemacht im Berg-Karabach-

Konflikt auf der Seite Aserbaidschans zu stehen. Unter dem Vorwand, die VersթƒԹԳhnung mit

Armenien anzustreben, mischt sie sich in fremde Konflikte und behindert selbst jeden

Versuch einer VersթƒԹԳhnung.

Wieso wird ein iranischer PrթƒԹ)sident fթƒԹԶr den Ruf nach einer Historikerkommission, wenn auch

zu recht, auf schթƒԹ)rfste verurteilt, wթƒԹ)hrend der tթƒԹԶrkische Premier und seine Minister fթƒԹԶr die

gleiche Forderung gelobt werden. Dass die TթƒԹԶrkei derzeit versucht sich als Vermittler

zwischen der westlichen und der islamischen Welt verdient zu machen, darf als BegrթƒԹԶndung

fթƒԹԶr diese Ungleichbehandlung nicht ausreichen.

Seit wann darf der Nachkomme des TթƒԹ)ters die Bedingungen seiner bevorstehenden

Verhandlung durch geopolitische ZweckmթƒԹ)թƒժԴigkeiten diktieren? WթƒԹ)re der Holocaust an den

Juden im Dritten Reich kein VթƒԹԳlkermord, wenn Deutschland nach und trotz dieser Ereignisse

strategisch von besonderer Bedeutung gewesen wթƒԹ)re? HթƒԹ)tte man eine VersթƒԹԳhnung ohne

Anerkennung einer Schuld erreichen kթƒԹԳnnen?

Ein Vertragspartner, der im Nachhinein Bedingungen setzt, um seiner vertraglichen

Verpflichtung zu entgehen, der sich propagandistischer թƒՉ€žuթƒժԴerungen bedient, um seinem

eigenen Volk gegenթƒԹԶber StթƒԹ)rke zu demonstrieren, verspielt die Chance auf eine

vertrauensvolle, internationale Zusammenarbeit.

Ein Premier, der in Ankara am 19.03.2010, թƒԹԳffentlich erklթƒԹ)rt, der bevorstehende 95.

Jahrestag sei der Jahrestag einer der wenigen Siege des tթƒԹԶrkische MilitթƒԹ)rs im ersten

Weltkrieg, muss թƒԹԳffentlich verurteilt werden.

Die leidvolle Geschichte des armenischen Volkes wird zum Spielball der Nationen, die eine

verfթƒԹ)ngliche VersթƒԹԳhnung anstreben. Unverzichtbare Voraussetzung einer VersթƒԹԳhnung ist

Anerkennung von Schuld, die Anerkennung der FaktizitթƒԹ)t. Erst dann besteht eine

Verhandlungsgrundlage fթƒԹԶr eine echte VersթƒԹԳhnung.

Die Gedenkkultur hat einen unschթƒԹ)tzbaren Wert in Europa. Die Bundesregierung sollte

tunlichst vermeiden ein so wertvolles Gut feilzubieten.

Wir rufen die Bundesregierung und den Bundestag auf, das wichtigste Anliegen der

armenischen Diaspora in Deutschland mit 60.000 Mitgliedern ernst zu nehmen.

Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag, den Genozid an den Armeniern aufrichtig

anzuerkennen.

Wir rufen die Bundesregierung und den Bundestag aber auch auf, die TթƒԹԶrkei թƒԹԳffentlich

auffordern, den an der armenischen BevթƒԹԳlkerung des Osmanischen Reiches verթƒԹԶbten

Genozid als historische Tatsache anzuerkennen und die Dinge beim Namen zu nennen.

Mit freundlichen GrթƒԹԶթƒժԴen

Dr. Raffi Bedikian

Assembly of Armenians of Europe

15.04.2010

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