SCHLUSS MIT DER UNTERSTÜTZUNG DER TÜRKISCHEN LEUGNUNGSPOLITIK

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Während des 1. Weltkrieges fielen 1,5 Millionen Armenier sowie hunderttausende von Assyrern-

Aramäern einem von der nationalistischen Regierung des Osmanischen Reiches geplanten und

durchgeführten Völkermord zum Opfer. Das Europäische Parlament hatte in einer Entschließung im

Juni 1987 festgestellt, „dass die tragischen Ereignisse, die von 1915-17 stattgefunden und sich gegen

die Armenier des Osmanischen Reiches gerichtet haben, Völkermord im Sinne der von der

Vollversammlung der UNO am 9. Dezember 1948 angenommenen Konvention zur Verhinderung und

Verfolgung des Völkermordverbrechens sind“. Seitdem haben zahlreiche weitere Parlamente das

Verbrechen als Völkermord an-erkannt. Zahlreiche internationale Institutionen und bekannte

Wissenschaftler haben die türkische Regierung immer wieder vergeblich aufgefordert, ihre

Leugnungspolitik zu beenden und alle staatlichen Behinderungen und Einschränkungen zu beseitigen,

damit eine kritische und offene Auseinandersetzung mit diesem Kapitel der türkischen Geschichte

stattfinden kann.

Die Mitschuld Deutschlands am Völkermord im Osmanischen Reich wird inzwischen offen

eingestanden. In der Bundestagsdebatte am 21. April 2005 sagte der Grünen-Abgeordnete Fritz Kuhn:

„Wir haben deswegen nicht nur ein Mitwissen, sondern auch eine Mitschuld.“ Auch der CDUAbgeordnete

Friedbert Pflüger versicherte in seiner Rede, dass die Deutschen sich der

„Mitverantwortung des Deutschen Reiches für die Massaker an den Armeniern bewusst“ seien.

„Auch Deutschland, das mit zur Verdrängung der Verbrechen am armenischen Volk bei-getragen hat,

ist in der Pflicht, sich der eigenen Verantwortung zu stellen“, heißt es im Bundestagsbeschluss vom 15.

Juni 2005. Fünf Jahre danach stellt sich die Frage nach den Folgen dieses Beschlusses und auch danach,

welchen Standpunkt die Bundesregierung in der Frage des Völkermords im Osmanischen Reich vertritt.

Nur die Linksfraktion im Bundestag hat in den vergangenen Jahren in mehreren Kleinen Anfragen an

die Bundesregierung das Thema aufgegriffen (Bundestags-Drucksachen, 16/4750, 16/9956, 17/687 und

17/1798). Aus den Antworten wird deutlich, dass die Haltung der Bundesregierung in der Frage des

Völkermords an den Armeniern mit denen der türkischen Regierung weitgehend übereinstimmt. Das

Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich wurde bis heute von keiner Bundesregierung als

Völkermord bewertet.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von zehntausenden Armeniern, die von deutschen Unternehmen

beim Bau der Bagdad-Bahn eingesetzt wurden, spricht die Bundesregierung von „angeblichen

Zwangsarbeitern“! Nach Ansicht der Bundesregierung können die Massaker und Deportationen nicht

auf der Grundlage der UN-Völkermordkonvention von 1948 – sie trat in Deutschland erst im Februar

1955 in Kraft – als Völkermord gewertete werden, weil diese nicht rückwirkend gültig sei. Vertritt die

Bundesregierung etwa auch die Ansicht, dass das Verbrechen an den europäischen Juden nicht als

Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention bewertet werden kann, weil der Tatbestand des

Völkermords erst einige Jahre später normiert wurde?

Der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel, ein Überlebender der Shoah, nannte das von der

jungtürkischen Regierung durchgeführte Verbrechen „den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts“. Er

sagte in einer Rede am 27. Januar 2000 im Bundestag: „Wer sich dazu herbei-lässt, die Erinnerung an

die Opfer zu verdunkeln, der tötet sie ein zweites Mal.“

Indem die Bundesregierung 

 die Position der türkischen Regierung übernimmt, 

die Entschließung des Europäischen Parlaments und anderer Parlamente ignoriert, 

die Auffassung vertritt, dass durch eine „Historikerkommission“ geklärt werden müsste, was füreine überwältigende Mehrheit in der Wissenschaft längst klar ist,

von „angeblichen Zwangsarbeitern“ beim Bau der Bagdad-Bahn spricht,tötet sie die Opfer des Verbrechens von 1915 ein zweites Mal. Diese Haltung zeugt zugleich von einer

Missachtung der Ideen der europäischen Erinnerungskultur. Die Haltung der Bundesregierung ist

genauso „unrühmlich“, wie die der kaiserlichen Regierung während des

Völkermords.

Die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen haben bislang keine Kritik an der Haltung der

Regierung geäußert. In der Frage des Völkermords an den Armeniern vertrat die rot-grüne Regierung

genau die gleiche Position, wie die heutige Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP. Somit drängt

sich die Frage auf, ob der Bundestag mit dem Beschluss vom Juni 2005 lediglich versucht hat, ein

politisch brisantes Thema zu erledigen, ohne die traditionell engen Beziehungen zur Türkei zu belasten.

Es stellt sich ferner die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Abgeordneten, die heute schweigen,

während sie vor fünf Jahren das Verbrechen an den Armeniern als Völkermord verurteilt, von der

besonderen deutschen Verantwortung gesprochen und eine Entschuldigung beim armenischen Volk

verlangt hatten.

Wir, die unterzeichnenden Verbände, protestieren dagegen, dass die Bundesregierung

entgegen der Überzeugung der überwältigenden Mehrheit unabhängiger Wissenschaftler derAnsicht ist, dass noch geklärt werden muss, ob das Verbrechen im Osmanischen Reich einen

Völkermord darstellt,

bestreitet, dass das Verbrechen im Osmanischen Reich ein Völkermord im Sinne der UNVölkermordkonventionvon 1948 war,

bislang nichts unternommen hat, damit Parlament, Regierung und Gesellschaft in der Türkeisich mit ihrer Rolle gegenüber den Armenier in der Geschichte und Gegenwart

auseinandersetzt,

bestreitet, dass deutsche Unternehmen beim Bau der Bagdad-Bahn armenische Zwangsarbeitereingesetzt haben,

sich seiner besonderen historischen und politischen Verantwortung entzieht,

die seitens der türkischen Regierung vertretene Meinung übernimmt und ihre weltweitverurteilte Leugnungspolitik unterstützt.

Assembly of Armenians of Europe (Sektion Deutschland)

Köln, 10.06.2010,

Kontakt: Dr. Raffi Bedikian   

E-Mail: Raffi.bedikian@aaeurop.org

  

 

 

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